Grundlage

Die Grundlage ist die Bildungsverordnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie, über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung vom 24. November 2008

 

Ablauf der Ausbildung

Die Berufslehre dauert 2 Jahre. Kunststoffverarbeiter werden im Lehrbetrieb ausgebildet und besuchen an 1 Tag pro Woche die Berufsfachschule. Sie beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Haltungen aus:

  • Sie bedienen Maschinen, Anlagen und Peripheriegeräte zur Kunststoffverarbeitung
  • Sie richten Maschinen und Anlagen von einem Produktionsauftrag zum nächsten um.
  • Sie führen einfache Unterhaltsarbeiten an Maschinen, Fertigungsmitteln und Peripheriegeräten durch.

 

Berufsschulunterricht (www.bs-aarau.ch)

Die Berufsfachschule für Kunststoffverarbeiter ist in Aarau.

Die Berufsfachschule wird während einem Tag pro Woche besucht, ausser in den allgemeinen Schulferien in denen während der gesamten Woche im Betrieb gearbeitet wird. Freifächer sind nach Absprache des Lehrbetriebes möglich.

Die Fächer an der Berufsfachschule richten sich nach der Bildungsverordnung des Kunststoffverarbeiters.

 

Fächer an der Berufsschule sind

  • Allgemeinbildung (Sprache, Recht und Gesellschaft)
  • Berufskunde (Fertigung, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz)
  • Sport

 

Lehrabschlussprüfung

Am Ende der Berufslehre gibt es eine Abschlussprüfung, die wie folgt eingeteilt ist:

  • Praktische Arbeit im Lehrbetrieb
  • Berufs- und Fachkenntnisse (in der Berufsfachschule)
  • Allgemeinbildung (in der Berufsfachschule)

Die Berufslehre gilt als bestanden, wenn die Praktische Arbeit mindestens die Note 4 erreicht und der Gesamtschnitt über alle drei oben genannten Punkte und der Vorschlagsnote aus dem Schulischen Unterricht mindestens die Note 4 beträgt.

 

Berufliche Perspektiven

Nach Abschluss der Berufslehre mit dem eidg. Berufsattest stehen viele Weiterbildungsmöglichkeiten offen:

  • Kunststofftechnologe EFZ
  • Anlagenführer EFZ
  • Vorarbeiter, Schichtführer etc.